Die Feuerbestattung
Eine weitere Bestattungsform ist die Feuerbestattung. Diese Bestattungsart gewann in den letzten ca. 50 Jahren immer mehr an Bedeutung. Die Feuerbestattung sollte nur gewählt werden, wenn sie im Sinne des Verstorbenen ist. Entweder hat der Verstorbene eine schriftliche Willenserklärung mit dem Wunsch nach einer Feuerbestattung hinterlassen oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung darüber ab, dass dieser Wunsch bestand.
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Bei der Feuerbestattung erfolgt die Einäscherung des Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Asche in einer Urne.
Es gibt folgende Möglichkeiten zur Durchführung der Beisetzung:
- Aufbahrung des Verstorbenen, Abschiednahme und Trauerfeier mit Sarg, danach die Überführung ins Krematorium. Das Beisetzen der Urne erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
- Die Einäscherung des Verstorbenen und nach ca. 2-3 Wochen die Durchführung der Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung.
- Die Einäscherung des Verstorbenen und spätere Beisetzung der Urne ohne Angehörige.
Die Beisetzung der Urnen erfolgt entweder in vorhandenen oder neuerworbenen Grabstellen oder in Urnengemeinschaftsanlagen (UGA) - auch Urnenhain genannt. Diese Form der Bestattung, bietet sich vor allem dort an, wo Sorge um die spätere Grabpflege besteht, denn diese wird hierbei vom Friedhof übernommen. Auf dem Urnenhain ist es nicht möglich, die einzelnen Grabstellen mit einem Grabstein zu versehen. Die Umbettung einer Urne aus dem Urnenhain ist nicht möglich.
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